Beglaubigter Handelsregisterauszug Armsheim

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet in der Regel Daten:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Armsheim
Beglaubigter Handelsregisterauszug Armsheim

Die Ortsgemeinde Armsheim liegt im Rheinhessischen Hügelland und hat etwa 2550 Einwohner. Sie ist nach Wörrstadt und Saulheim die drittgrößte Gemeinde innerhalb der Verbandsgemeinde Wörrstadt. Armsheim gehört zum Landkreis Alzey-Worms in Rheinland-Pfalz.
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Landkreis
Alzey-Worms
Verbandsgemeinde
Wörrstadt
Höhe
142 m ü. NHN
Fläche
10,05 km2
Einwohner
2493 (31. Dez. 2021)[1]
Bevölkerungsdichte
248 Einwohner je km2
Postleitzahl
55288
Vorwahl
06734
Kfz-Kennzeichen
AZ
Gemeindeschlüssel
07 3 31 004
Gemeindegliederung
2 Ortsteile
Adresse der Verbandsverwaltung
Zum Römergrund 2–6, 55286 Wörrstadt
Website
Ortsbürgermeister
Arno Krätschmann (WAS)

Beglaubigter Handelsregisterauszug

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  • Historischer (Beispiel) und Chronologischer (Beispiel) Ausdruck
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  • Insolvenzcheck
  • Beglaubigte Handelsregisterauszüge

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** Gesellschafterliste ist nicht für alle Firmen (nur GmbH's) verfügbar. Falls keine Gesellschafterliste veröffentlicht wurde, wird selbstverständlich für die Gesellschafterliste keine Gebühr berechnet. Beim Komplett-Angebot beträgt der Preis ohne Gesellschafterliste 29,-€ (anstatt 33,50€).

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Sie haben das Recht, Ihren Auftrag innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Vertragsschluss ohne Angaben von Gründen zu widerrufen. Zur Wahrung der Frist reicht die fristgemäße Absendung einer Erklärung an die , Allinger Str. 85, 82178 Puchheim [email protected]. Das Widerrufsrecht erlischt in dem Moment, in dem Ihre Anfrage an das zuständige Registergericht weiterreicht (was in der Regel innerhalb von weniger als 24h nach Auftragseingang geschieht).